Von der Reduktion aufs Wesentliche
Neulich nach unserem Hallenkick im Theresianum haben wir - also die Kollegen des FC Insolvenz und ich - kritiklos übernommene Unsitten und sonstige Typizitäten im anwaltlichen Schriftsatzwesen belustigt diskutiert. Von der "umseits rubrizierten Rechtssache" über die "fristgerecht erhobene" Berufung bis zum "lediglich aus advokatorischer Vorsicht" erhobenen Einwand.
Wir haben uns dann selbst bei genug Füllwörtern in unseren Elaboraten "ertappt".
Ziel sollte ja sein, das Prozeßvorbringen auf das notwendige reduzieren zu können. Der beste Schriftsatz ist der kürzeste - in dem aber alles wichtige drinsteht.Oberste und naturgemäß unerreichbare Stufe der Schriftsatzkunst wäre demnach, den Inhalt eines solchen, etwa einer Klage, auf ein Wort reduzieren zu können. Etwa so: "Zahlen!"
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